Set 1 — AGB Beratungsleistung (T0 / T1 / T2)
1.1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Beratungs-Leistungen, die [Anbieter-Name] (nachfolgend „Berater“) gegenüber dem Kunden im Rahmen der Service-Tiers T0 (30-Minuten-Strategy-Call), T1 (Award-Recherche) und T2 (Award-Konzeption) erbringt.
1.2 Leistungsumfang
Der Berater erbringt die im Tier beschriebene Beratungs-Leistung als schriftlichen Bericht (T1), als Konzeption mit begleitender Beratung (T2) oder als 30-minütiges Beratungs-Gespräch (T0). Eine Erfolgs-Garantie für die Verfügbarkeit einzelner Award-Plätze oder Tarife wird ausdrücklich nicht übernommen — Award-Verfügbarkeit kann sich zwischen Recherche und Buchung jederzeit ändern.
1.3 Honorar und Zahlung
Das Honorar richtet sich nach dem gewählten Tier (T0: 99 EUR; T1: 249 EUR; T2: 699 EUR — Beträge inkl. ggf. anfallender USt.). Zahlung erfolgt vor Leistungserbringung oder hälftig vor und nach Lieferung nach gesonderter Vereinbarung. Der Berater nimmt zu keinem Zeitpunkt Kundengelder für Flug- oder Hotel-Buchungen entgegen.
1.4 Lieferzeit
Übliche Lieferzeit: T0 innerhalb von zehn Werktagen nach Buchung; T1 zwei bis vier Werktage nach Honorar-Eingang; T2 sieben bis vierzehn Werktage. Verbindliche Termine bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
1.5 Widerrufsrecht (Verbraucher)
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Der Berater weist darauf hin, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn die Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde. Eine separate Widerrufs belehrung wird vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
1.6 Haftungsbegrenzung
Der Berater haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das vereinbarte Honorar begrenzt. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegene Mängel sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Eine Haftung für Vermögensschäden, die durch die Nicht-Verfügbarkeit recherchierter Award-Plätze entstehen, ist ausgeschlossen.
1.7 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Beraters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Set 2 — AGB Vermittlungsleistung (T3 Hotel-Anteil)
2.1 Stellung des Vermittlers
Soweit der Berater im Rahmen von Tier T3 eine Hotel-Buchung an ein Partner-Reisebüro mit Virtuoso-/FHR-/Hyatt-Privé-Zugang vermittelt, wird er ausschließlich als Vermittler tätig. Das Vertragsverhältnis über die Hotel-Buchung kommt unmittelbar zwischen Kunde und Partner-Reisebüro zustande. Der Berater ist nicht Partei dieses Vertrages und übernimmt keine Haftung für die Leistung des Partner-Reisebüros oder des Hotels.
2.2 Provision
Eine eigene Provision wird vom Kunden für die Vermittlung nicht gefordert; eine Vergütung erfolgt ausschließlich durch das Partner-Reisebüro. Dieser Vergütungsanteil ist Bestandteil der Werbe-Transparenz-Erklärung auf /transparenz/.
2.3 Keine Pauschalreise
Es wird ausdrücklich keine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB angeboten. Etwaige Flug- und Hotel-Komponenten werden stets getrennt kontrahiert; der Berater handelt nicht als Reiseveranstalter.
Set 3 — Kombinations-AGB (T3 Gesamt)
3.1 Klare Trennung
Der Tier T3 enthält zwei rechtlich klar getrennte Leistungsbestandteile: Beratungs- und Konzeptions-Leistung gemäß Set 1 sowie Vermittlungs- Leistung gemäß Set 2. Die Honorare und Haftungsregelungen gelten jeweils nur für den entsprechenden Leistungs-Teil.
3.2 Rangfolge
Bei Widersprüchen zwischen Set 1 und Set 2 gilt für die jeweilige Teilleistung diejenige Bestimmung, die diese unmittelbar regelt. Set 3 ergänzt; es ersetzt nicht.
3.3 Anbieter-Daten
Anbieter und Vertragspartner für Beratungs-Leistungen: [Name + Anschrift]. Partner-Reisebüro für Hotel-Vermittlung (T3): wird im Vermittlungs-Auftrag individuell benannt und vor Vertragsschluss offen kommuniziert.